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Zweck des Vereines

Förderung und der Schutz der Erzeugnisse und Bezeichnungen „Thüringer Weihnachtsstollen“, „Thüringer Christstollen“, „Erfurter Schittchen“ und deren Modifizierungen, nach geographischer Herkunft aus Thüringen.

Hierbei ergreift der Verband alle rechtlichen, organisatorischen und sonst erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen zur Registrierung der Bezeichnungen auf nationaler Ebene und nach der Verordnung (EU) 1151-2012. Einfacher ausgedrückt heißt dies, der Verband strebt den EU-weiten Schutz der o. g . Produkte an.

Thüringer Stollen dürfen dann nur noch in Thüringen hergestellt werden. Nach erfolgter Eintragung der Markennamen „Thüringer Weihnachtsstollen“ & „Erfurter Schittchen“ ist das nächste Ziel die Erreichung des europäischen Markenrechts g.g.A. (geschützte geografische Angabe).